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Susanne Schreiber

Ildiko Truffer

Steuerrechtliche Optimierung interner Nachfolge-Optionen: Family-Buy-Out (FBO), Management-Buy-Out (MBO)

Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 14./15. September 2020 mit dem Titel «Steueroptimierte Unternehmensnachfolge - Chancen und Risiken fundamental verschiedener Nachfolge-Optionen»

09/2020
Das vollständige PDF des Seminarordners kann für CHF
Die zugehörigen Falllösungen können für CHF
150.00
(Einführungspreis)
im Shop erworben werden.
Die Workshops sind auch einzeln in der Rubrik «Unterlagen» verfügbar.
Die Falllösungen und weitere Unterlagen können kostenlos im Shop bezogen werden.

1. Fall 1 – Übertragung in der Familie / keine Transponierung

Sachverhalt

F hält 100% an der Softwaregesellschaft S AG, die er gegründet und in den letzten Jahren zu einem erfolgreichen Unternehmen ausgebaut hat.

Daneben hält F die Holdinggesellschaft H AG mit Aktienkapital von CHF 100'000. Im März 2020 verkauft er 50% der Anteile von H AG an seine Schwester zu CHF 50'000. Der Kaufpreis ist spätestens in 5 Jahren zu zahlen. Zwischen F und seiner Schwester wurde ein Treuhandvertrag geschlossen, wonach F die Aktien für seine Schwester verwalten sollte. Im Juli 2020 verkauft F weitere 8% an der H AG an zwei Personen zu CHF 8'000. F hält somit noch 42% an der H AG.

Ebenfalls noch im Juli 2020 verkauft er die S AG zum Verkehrswert von CHF 2 Mio. an die H AG gegen ein Darlehen.

F vereinbart in den Kaufvertrag, dass die H AG innert 5 Jahren nach Erwerb der S AG keine schädlichen Ausschüttungen vornehmen darf, die zu einer Besteuerung aufgrund indirekter Teilliquidation bei F führen würden.

F geht davon aus, dass er mit dem Verkauf einen steuerfreien Kapitalgewinn erzielt hat. Das Steueramt X sieht das anders.

Fragen

Auf welcher Grundlage kann das Steueramt zu einer Besteuerung des F kommen?

Welche Gegenargumente sehen Sie?

2. Fall 2 – Management-Buy-Out – Vorzugskonditionen?

Sachverhalt

Franziska Müller wird 62. Sie ist Gründerin und Alleinaktionärin der Supersale GmbH.

Die Gesellschaft erbringt Dienstleistungen im Verkaufsbereich und berät andere Unternehmen strategisch. Die Unternehmung ist über die Jahre stetig gewachsen und beschäftigt, neben Frau Müller als Geschäftsführerin, 10 weitere Personen.

Sie möchte sich langsam aus dem Geschäft zurückziehen. Mehrere Parteien interessieren sich für die Gesellschaft. Als Entrepreneurin fällt es ihr schwer, an die Konkurrenz zu verkaufen. So erwägt sie alternativ den Vorschlag des Managements, die Nachfolge zu übernehmen und sie gestaffelt auszukaufen. Frau Müller bleibt noch weitere 3 Jahre als Geschäftsführerin angestellt, ihr Lohn bleibt ähnlich und ist als marktkonform einzustufen. Vor dem Verkauf schüttet sich Frau Müller die vorhandene Substanz aus.

Das Stammkapital beträgt CHF 100'000, eingeteilt in 100 Anteile à CHF 1‘000. Die aktuelle Bewertung für Vermögenssteuerzwecke durch den Sitzkanton liegt bei CHF 42‘000 pro Anteil.

Variante 1

Die langjährige Kadermitarbeiterin Petra Huber erwirbt zunächst 50% der Stammanteile. Die Parteien einigen sich auf einen Kaufpreis von CHF 29‘000 pro Anteil, welcher mittels folgender Formel bestimmt wurde:

2x handelsrechtlicher Gewinn (n+n-1+n-2+n-3)/4, kapitalisiert mit 8%

+handelsrechtliches Eigenkapital

./. 3

Frau Müller gewährt der Käuferin laut Vertrag einen 11% Diskont.

Frau Huber erwirbt die Aktien direkt. Um ihr den Erwerb zu ermöglichen, gewährt ihr Frau Müller ein „unverzinstes Darlehen“, welches sie jährlich um ein Drittel tilgt. Hierzu möchte sie künftige Gewinne (Dividendenausschüttungen) verwenden. Mit der letzten Rate werden noch weitere CHF 50‘000 fällig.

Im Zeitpunkt ihrer Pensionierung plant Frau Müller die noch verbleibenden 50% zu verkaufen. Bis dahin regeln die Parteien das gegenseitige Vorkaufsrecht in einem Aktionärsbindungsvertrag. Der Wert pro Stammanteil bestimmt sich anhand obiger Formel.

Variante 2

Der langjährige Mitarbeiter Karl Meier erwirbt 50% der Stammanteile zum Preis von 32‘000 pro Anteil von Frau Müller. Dazu gründet er die Meier Holding AG und erwirbt den Anteil über diese Gesellschaft.

Im Zeitpunkt ihrer Pensionierung, plant Frau Müller die noch verbleibenden 50% zu verkaufen. Bis dahin regeln die Parteien das gegenseitige Vorkaufsrecht in einem Aktionärsbindungsvertrag. Der Wert pro Stammanteil bestimmt sich anhand der folgenden Formel:

Handelsrechtlicher Gewinn (n+n-1+n-2+n-3)/4 kapitalisiert mit 8%

+ handelsrechtliches Eigenkapital

./. 2.

Variante 3

Frau Müller verkauft 10 % der Stammanteile an die Supersale GmbH zu CHF 32‘600 pro Anteil. Die GmbH verkauft 10 % an Petra Huber zu CHF 18‘200 pro Anteil. Anschliessend verkauft Frau Müller wieder 10 % der Aktien an die Supersale GmbH zu CHF 32‘600 pro Anteil, welche diese zu CHF 18‘200 pro Anteil an Karl Meier veräussert.

Im Folgejahr verkauft Frau Müller weitere 10 % der Stammanteile an die Supersale GmbH zu CHF 32‘600 pro Anteil, welche diese zum reduzierten Preis an die beiden Mitarbeiter weiterveräussert.

Gleichzeitig zieht sich Franziska Müller immer weiter aus dem Tagesgeschäft zurück, bleibt aber Geschäftsführerin und Verwaltungsratspräsidentin. Über die nächsten 5 Jahre fahren sie so fort, bis Frau Müller alle Anteile veräussert hat und Petra Huber und Karl Meier je 50 % halten. Frau Müller geht zeitgleich mit der letzten Tranche in Pension.

Die Kaufverträge zwischen Gesellschaft und Mitarbeitern enthalten einen entsprechenden Passus bezüglich einer unwiderruflichen Veräusserungsbeschränkung und zwingendem Vorkaufsrecht der Gesellschaft.

Fragen

Variante 1

  1. Welche Steuerfolgen hat der Verkauf der Supersale GmbH für Franziska Müller, wenn Petra Huber die Anteile direkt erwirbt?
  2. Welche Steuerfolgen resultieren bei der Erwerberin?

Variante 2

  1. Welche Steuerfolgen hat der Verkauf der Supersale GmbH für Franziska Müller, wenn Karl Meier die Anteile über eine Akquisitionsgesellschaft erwirbt?
  2. Welche Steuerfolgen resultieren bei der Erwerberin und ihrem Aktionär?

Variante 3

  1. Welche Steuerfolgen hat der Verkauf der Supersale GmbH für Franziska Müller, wenn die Supersale GmbH die Anteile erwirbt?
  2. Welche Steuerfolgen resultieren bei der Gesellschaft?
  3. Welche Steuerfolgen resultieren bei den Erwerbern?

3. Fall 3 – Eintritt in Partnerschaftsunternehmen - Nachfolge

Sachverhalt

B ist Alleinaktionär der C AG, einem Beratungsunternehmen. B möchte sich langsam zur Ruhe setzen und einen Partner in sein Unternehmen aufnehmen. Er findet in A ei-nen geeigneten Kandidaten. A kauft von B 100 Aktien (50%) an der C AG zum Nominalwert von CHF 1'000 (Substanzwert von CHF 1'500; Verkehrswert nach Praktikermethode CHF 4'000), gesamt CHF 100'000 und wird anschliessend Arbeitnehmer der C AG. A und B schliessen einen Aktionärsbindungsvertrag ab, wonach die Aktien an der C AG hinterlegt werden müssen und nicht verkauft oder belastet werden dürfen. A und B vereinbaren zudem ein gegenseitiges Vorkaufsrecht zum inneren Wert bzw. Substanzwert der C AG.

Das Steueramt rechnet bei A Einkommen von CHF 200'000 auf, weil ihm ein steuerbarer geldwerter Vorteil durch den unterpreislichen Erwerb der C AG-Aktien (unter dem effektiven Wert) zugeflossen sei.

Frage

Wie beurteilen Sie die Auffassung des Steueramts?

Sachverhaltsergänzung

B will nach 5 Jahren seine Aktien an der C AG verkaufen. A kauft sie B zum aktuellen Substanzwert (CHF 1'600 / Aktie; Verkehrswert nach Praktikermethode (einfache Gewichtung) CHF 5'000) ab.

Frage

Was sind die Steuerfolgen für A und B?

4. Fall 4 – Nachfolge nach Umwandlung Personenunternehmen

Sachverhalt

A betreibt ein medizinisches Labor als Einzelunternehmen. Seine Tochter T ist bei ihm angestellt und soll das Unternehmen längerfristig übernehmen, d.h. sich zunächst beteiligen und das Unternehmen anschliessend vollständig übernehmen. A möchte die nächsten 6 Jahre noch beteiligt bleiben und sich dann zur Ruhe setzen.

Das Eigenkapital des Einzelunternehmens beläuft sich derzeit auf CHF 1.5 Mio. bei einem Verkehrswert von CHF 5 Mio.

A möchte seine Nachfolge möglichst steueroptimiert vornehmen.

Option 1: Beteiligung an Einzelunternehmen durch Umwandlung in Personengesellschaft

Option 2: Umwandlung in Kapitalgesellschaft und Beteiligung an Kapitalgesellschaft

Fragen

Variante 1

A möchte T sein Unternehmen unentgeltlich übergeben.

  • Was wären die Steuerfolgen für A und T bei Option 1 im Jahr 1 und Jahr 6?
  • Was wären die Steuerfolgen für A und T bei Option 2 im Jahr 1 und Jahr 6?

Variante 2

A möchte sein Unternehmen an T verkaufen.

  • Was ändert sich an den Steuerfolgen bei Option 1 im Jahr 1 und Jahr 6?
  • Was ändert sich an den Steuerfolgen bei Option 2 im Jahr 1 und Jahr 6?
  • Welche Optimierungsmöglichkeiten sehen Sie bei Variante 2?
CHF
150.00

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